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Symbolfoto Privatgrundstück
Privatgelände
Beschreibung:
Ein Schild 'Privatgrundstück' auf einem Feld bei Bergheim. Grundsätzlich bedeutet das Betreten eines fremden (befriedeten) Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers einen strafbaren Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. (Themenbild, Symbolbild) Bergheim, 25.07.2021

Datum:
25.07.2021

Ort/Land:
Bergheim/Deutschland

Suchbegriffe/Info:
Grundstück, Privatgrundstück, Betreten Verboten, Schild, Verbot, Verbotsschild, Unbefugte, Eigentümer, Privatgrund, Privateigentum, Betreten, Befahren, Privatrecht, Eigentum, Eigentümer, Inhaber, Grundstücke, Grund und Boden, Hausfrieden, Hausfriedensbruch, Besitz, Besitzstörung, Eigentum verpflichtet, Grundstückseigentümer, Hausrecht, Nachbarschaft, Klage, Recht, Rechtsstreit, Symbolbild, Symbolfoto

Fotograf*in:
Christoph Hardt

Veröffentlichungsrechte:
weltweit
Angesehen:
11 mal

Maße: 4724px x 3150px
Druckgröße: 40,0cm x 26,7cm (300dpi)
Dateigröße: 1.55 MB
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