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Grenzkontrolle
Beschreibung:
Bundespolizisten kontrollieren den Einreiseverkehr aus Polen an der Stadtbrücke am Grenzübergang Görlitz. Das Bundesinnenministerium hat am 09.09.2024 die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen deutschen Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts.Gründe für die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sind die Erforderlichkeit, die irreguläre Migration weiter zu begrenzen und der Schutz der inneren Sicherheit. Im Bereich der irregulären Migration ist die Gesamtbelastung Deutschlands zu berücksichtigen, insbesondere die begrenzten Kapazitäten der Kommunen bei Unterbringung, Bildung und Integration durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und die Asylmigration aus den vergangenen Jahren. Außerdem die aktuelle Sicherheitslage maßgeblich, insbesondere der Schutz vor islamistischem Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024. Diese vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sollen ebenfalls darüber hinaus verlängert und die Zeiträume angeglichen werden. Görlitz, 16.09.2024
Bundespolizisten kontrollieren den Einreiseverkehr aus Polen an der Stadtbrücke am Grenzübergang Görlitz. Das Bundesinnenministerium hat am 09.09.2024 die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen deutschen Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts.Gründe für die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sind die Erforderlichkeit, die irreguläre Migration weiter zu begrenzen und der Schutz der inneren Sicherheit. Im Bereich der irregulären Migration ist die Gesamtbelastung Deutschlands zu berücksichtigen, insbesondere die begrenzten Kapazitäten der Kommunen bei Unterbringung, Bildung und Integration durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und die Asylmigration aus den vergangenen Jahren. Außerdem die aktuelle Sicherheitslage maßgeblich, insbesondere der Schutz vor islamistischem Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024. Diese vorübergehenden Binnengrenzkontrollen sollen ebenfalls darüber hinaus verlängert und die Zeiträume angeglichen werden. Görlitz, 16.09.2024
Datum:
16.09.2024
Ort/Land:
Görlitz/Deutschland
16.09.2024
Ort/Land:
Görlitz/Deutschland
Suchbegriffe/Info:
Binnengrenzkontrollen, Landesgrenzen, stationäre und mobile grenzpolizeiliche Maßnahmen, irreguläre Migration, Asyl, Migration, Politik, Bundespolizei, Grenze, Arbeitsbelastung, Arbeitsbedingungen für Bundespolizisten, Sicherheit, Symbolfoto, Symbolbild, Themenfoto, Themenbild
Binnengrenzkontrollen, Landesgrenzen, stationäre und mobile grenzpolizeiliche Maßnahmen, irreguläre Migration, Asyl, Migration, Politik, Bundespolizei, Grenze, Arbeitsbelastung, Arbeitsbedingungen für Bundespolizisten, Sicherheit, Symbolfoto, Symbolbild, Themenfoto, Themenbild
Fotograf*in:
Matthias Wehnert
Matthias Wehnert
Veröffentlichungsrechte:
weltweit
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Angesehen:
44 mal
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Maße:
4724px x 3142px
Druckgröße: 40,0cm x 26,6cm (300dpi)
Dateigröße: 1.72 MB
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