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Symbolfoto Baumschnitt
Astsäge
Beschreibung:
Man darf Bäume und Äste im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit, in dieser Zeit ist daher kein radikaler Baumschnitt erlaubt, aber Form- und Pflegeschnitte sind ebenso möglich wie Maßnahmen zur Verkehrssicherung. (Symbolfoto, Symbolbild) Nidernwöhren, 17.10.2024

Datum:
17.10.2024

Ort/Land:
Niedernwöhren/Deutschland

Suchbegriffe/Info:
Astsäge, Baumschnitt, Bundesnaturschutzgesetz, Rückschnit, Tierschutz, Paragraf 39 Absatz 5, Vogelschutz, Pflegeschnitte, Pflanze, Garten, Gartenarbeit, Gartenpflege, Symbolbild, Themenbild

Fotograf*in:
Burkhard Schubert

Veröffentlichungsrechte:
weltweit
Angesehen:
27 mal

Maße: 4724px x 3142px
Druckgröße: 40,0cm x 26,6cm (300dpi)
Dateigröße: 2.03 MB
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