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Symbolfoto Zoll-Dienstmarke
Zoll-Dienstmarke
Beschreibung:
Die Zollfahndung gilt als die Kriminalpolizei des Zolls und wird für die Ermittlungen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Steuer- und Zollrecht eingesetzt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird die Finanzkontrolle eingesetzt. Der Zollfahndungsdienst ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. (Symbolbild, Symbolfoto)

Datum:
01.10.2023

Ort/Land:
Köln/Deutschland

Suchbegriffe/Info:
§ 208 Abs. 1 AO, Abgabenordnung, Außenprüfungen, Befugnisse, Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, Bekämpfung von Straftaten, Besteuerungsgrundlagen, Bundesbehörde, Bundesministerium der Finanzen, Ermittlungen, Ermittlungsarbeit, Ermittlungsbeamte, Ermittlungsbeschluss, Ermittlungsbeschlüsse, Ermittlungsperson, Ermittlungspersonen, Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde, FKS, Generalzolldirektion Grundlagen für das Besteuerungsverfahren, Hauptzollamt, Hauptzollämter, Kriminalpolizei der Zollverwaltung, Landesfinanzbehörden, Polizei, Schwarzarbeit, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SchwarzArbG, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Steuerfälle, Steuerliche Ermittlungen, Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerstraftaten, Steuerstraftaten, Verbot, Verbote, Verfolgung, Vorfeldermittlungen, ZFD, ZKA, Zoll, Zollfahndungsamt, Zollfahndungsämter, Zollfahndungsdienst, Zollfahndungsdienstes, Zollkriminalamt, ZollVG, Themenfoto, Themenbild

Fotograf*in:
Robert Schmiegelt

Veröffentlichungsrechte:
weltweit
Angesehen:
19 mal

Maße: 2362px x 3543px
Druckgröße: 20,0cm x 30,0cm (300dpi)
Dateigröße: 1.31 MB
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